FAQ

WAS MUSS ICH ZUR ANMIETUNG MITBRINGEN?

Zur Anmietung wird ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung (max. 2 Jahre alt) und ein gültiger Führerschein benötigt.

Verfügen Sie über eine Kreditkarte (VISA, Master, AMEX, Diners), dann bringen Sie diese bitte zur Anmietung mit.


 WELCHE ALTERSVORAUSSETZUNGEN GIBT ES BEIM MIETEN UNSERER FAHRZEUGE?

Mindestalter:  21 Jahre


WIE LANGE MUSS ICH IM BESITZ EINES FÜHRERSCHEINES SEIN?

Sie müssen den Führerschein besitzen seit: 1 Jahr (alle Gruppen)


WELCHE LEISTUNGEN SIND IM MIETPREIS ENTHALTEN?

Im Preis enthalten sind die Kosten für Öl, Wartung und Kfz-Haftpflichtversicherung bzw. Vollkaskogrundschutz mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen enthalten. Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters.


KANN ICH DIE MIETDAUER VERLÄNGERN?

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nach Verfügbarkeit und Einverständnis der Anmietstation grundsätzlich möglich.


KÖNNEN BESTIMMTE FAHRZEUGTYPEN RESERVIERT WERDEN?

Generell können nur Fahrzeuggruppen reserviert werden. Gerne nehmen wir Fahrzeugwünsche entgegen und versuchen diese nach Verfügbarkeit zu realisieren.


MUSS DER MIETER DES FAHRZEUGES AUCH DER FAHRER SEIN?

Nein, es ist möglich einen abweichenden Fahrer einzutragen. Sollten mehrere Fahrer gewünscht sein, können diese gegen Aufpreis zusätzlich zum Mieter das Fahrzeug führen.


KANN ICH ZUSÄTZLICHE FAHRER EINTRAGEN LASSEN?

Sollten mehrere Fahrer gewünscht sein, können diese gegen Aufpreis zusätzlich zum Mieter das Fahrzeug führen.


MUSS ICH DEN ZUSTAND DES FAHRZEUGS BEI ANMIETUNG ÜBERPRÜFEN?

Wir überprüfen gemeinsam mit Ihnen den Zustand des Fahrzeugs bei Anmietung und dokumentieren diesen, um nachträgliche Unannehmlichkeiten zu vermeiden.


BENÖTIGE ICH EINEN BESONDEREN FÜHRERSCHEIN ZUR ANMIETUNG EINES TRANSPORTERS?

Für alle unsere Fahrzeuge reicht die Führerscheinklasse B / alte Klasse 3 aus.


KANN ICH EINE BESTEHENDE UND EVTL. ANGEZAHLTE RESERVIERUNG ÄNDERN ODER STORNIEREN?

Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihre Reservierung telefonisch zu ändern oder zu stornieren. Bitte beachten Sie, dass evtl. Stornogebühren anfallen können.

KANN ICH NUR MIT KREDITKARTE BEI IHNEN MIETEN?

Nein, alle unsere Fahrzeuge sind auch per EC-Karte und in bar anmietbar.


KANN MAN BEI IHNEN AUF RECHNUNG ZAHLEN?

Eine Bezahlung auf Rechnung bieten wir leider nicht an.


IST EINE BARZAHLUNG MÖGLICH?

Eine Barzahlung ist immer möglich.


WELCHE KREDITKARTEN WERDEN AKZEPTIERT?

Wir akzeptieren alle gängigen Kreditkarten (Visa, Master, Amex, Diners), allerdings keine Prepaid – Kreditkarten.


IST EINE ANZAHLUNG VOR ANMIETUNG NOTWENDIG?

Generell ist keine Anzahlung nötig. Bestimmte Fahrzeugtypen erfordern eine Anzahlung gem. Absprache

MUSS ICH DAS FAHRZEUG NACH BENUTZUNG TANKEN?

Grundsätzlich erhalten Sie unsere Fahrzeuge bei Anmietung vollgetankt zur Verfügung . Das Fahrzeug ist dann nach der Nutzung wieder vollzutanken. Sollten Sie das Fahrzeug bei der Abgabe nicht vollgetankt haben, erheben wir zusätzlich zu der Nachbetankung eine Servicegebühr von 19,95€.


IST ES MÖGLICH BEI DER FAHRZEUGANMIETUNG ZWISCHEN BENZIN- / ELEKTRO- UND DIESELFAHRZEUGEN ZU WÄHLEN?

Sie können bei der Fahrzeugreservierung den Wunsch  angeben. Wir versuchen diesen nach Verfügbarkeit zu realisieren.


SIND DIE KRAFTSTOFFKOSTEN BEREITS IN DEN TARIFEN ENTHALTEN?

Nein, die Kraftstoffkosten sind nicht in den Kosten der Anmietung enthalten.


WAS IST AD-BLUE?

Alle unsere Fahrzeuge sind AdBlue-Tank ausgestattet, der sich meistens neben dem Dieseltank befindet. Durch die Zugabe von AdBlue wird der Schadstoffausstoß des Fahrzeugs reduziert. Zudem wird auch der Kraftstoffverbrauch verbessert.

In allen unseren Mieten ist eine Pauschale enthalten, die Ihnen das Nachbetanken erspart.

DARF MAN MIT IHREN FAHRZEUGEN INS AUSLAND FAHREN?

Ja, aber: Grenzüberschreitungen müssen bei Reservierung angefragt werden. Einschränkungen bei bestimmten Fahrzeugen und einigen Zielländern sind vorhanden. Eine erhöhte Selbstbeteiligung bei Abschluss der Haftungsbeschränkung tritt in in der Regel in Kraft.

DIESELFAHRZEUG

Geben Sie ihre Präferenz einfach bei der Buchung mit an.


NAVIGATIONSSYSTEM

Das Buchen von Navigationssystemen als Fahrzeugextra ist nach Verfügbarkeit möglich. Viele unserer Fahrzeuge besitzen die Konnektivität zu CarPlay und Android Auto.


PACKDECKE

Das Buchen von Packdecken ist nach Verfügbarkeit möglich. Sie können dieses Zubehör in der Station anfragen.


SPANNGURT

Das Buchen von Spanngurten ist nach Verfügbarkeit möglich. Sie können dieses Zubehör in der Station anfragen.


UMZUGSKARTON

Umzugskartons können Sie nach Verfügbarkeit kaufen. Sie können dieses Zubehör in der Station anfragen.

KANN ICH MEINEN MIETWAGEN AUSSERHALB DER ÖFFNUNGSZEITEN ZURÜCKGEBEN?

Ja, an unserer Station steht ein Tresor für die Schlüsselrückgabe zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Hinweise zum Nachteinwurf.


GIBT ES EINE KILOMETERBESCHRÄNKUNG?

Wir bieten In der Regel nur Tarife Tarife mit beschränkter Kilometerzahl an. Es wird eine Extragebühr für alle Kilometer erhoben, die über die freigegebenen Kilometer hinausgefahren wurden. Der Tarif wird bei Anmietung gewählt. Nachträgliche Wandlung ist nicht möglich. Die einzelnen Tarife sind untereinander nicht kombinierbar.


WIE ERFAHRE ICH, OB DIE INTERNET-BUCHUNGSANFRAGE BESTÄTIGT WURDE?

Wir prüfen Ihre Buchungsanfrage binnen 24 Stunden (an Feiertagen plus einem Werktag). Bei erfolgreicher Buchung senden wir Ihnen eine Reservierungsbestätigung per E-Mail/SMS.  Bei Problemen / Rückfragen werden wir Sie kontaktieren.


SIND IHRE FAHRZEUGE MIT WERBUNG BEKLEBT?

In der Regel sind unsere Fahrzeuge beklebt. Wünschen Sie ein diskretes unauffälliges Fahrzeug so geben Sie uns bei der Buchung ihre Präferenz mit an.


KANN ICH ONLINE PREISE ERMITTELN, OHNE ZU RESERVIEREN?

Nutzen Sie die Online-Preisberechnung um verschiedene Anmietzeiten und Freikilometer zu vergleichen. Unsere Preise auf der Website sind dabei mit den Preisen in der Station identisch. Sollten Sie ein schriftliches Angebot benötigen, so kontaktieren Sie uns einfach.


WAS MUSS ICH TUN, WENN ICH TECHNISCHE PROBLEME MIT MEINEM MIETWAGEN HABE?

Im Pannenfall nutzen Sie bitte unsere 24/7 erreichbare Hotline +49 208 63554809.

WAS MACHE ICH, WENN ICH ETWAS IM FAHRZEUG VERGESSEN HABE?

Nutzen Sie bitte unsere 24/7 erreichbare Hotline +49 208 63554809.

ICH HABE MIT DEM MIETWAGEN EIN STRAFZETTEL BEKOMMEN. WAS NUN?

In der Regel werden die Mieterdaten bei Ordnungswidrigkeiten an die Behörde zur Zahlungseinforderung weitergeleitet. Sollten wir gezwungen sein, in Vorleistung zu treten, so berechnen wir Ihnen die entstandenen Gebühren zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr weiter.


WER HAFTET FÜR ORDNUNGSWIDRIGKEITEN WÄHREND MEINER MIETE?

Gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen haften Sie als Fahrzeugmieter unbeschränkt für sämtliche im Zusammenhang mit Verkehrs- und Ordnungsvergehen entstehende Kosten und Gebühren. Wir geben die Mieterdaten, wie diese bei der Anmietung angegeben und akzeptiert wurden, an die anfragende Behörde weiter.


ICH HABE DIE ORDNUNGSWIDRIGKEIT NICHT VERURSACHT, SONDERN NUR DEN MIETWAGEN GEZAHLT. MUSS ICH TROTZDEM DIE STRAFE UND DIE AUFWANDSPAUSCHALE ZAHLEN?

Bitte informieren Sie die Behörde, wenn der Fahrer von dem Mieter abweicht. Die Aufwandspauschale wird automatisch dem Mieter des Fahrzeuges berechnet und muss an uns gezahlt werden. Es ist irrelevant, wer diese Überweisung vornimmt. Wir werden den Fahrer dazu nicht gesondert informieren.


BERECHNET RENT-X EINE AUFWANDSPAUSCHALE FÜR DIE BEARBEITUNG DER STRAFZETTEL?

Wir berechnen eine Aufwandspauschale in Höhe von 29,90 EUR.
Eine Kopie der Behördenanfrage erhalten Sie zusammen mit unserem Schreiben.


WARUM WIRD DIESE GEBÜHR BERECHNET?

Die berechnete Gebühr ist eine Aufwandspauschale für die Bearbeitung eines Verkehrsverstoßes. Wir erhalten von den Behörden meist sehr unterschiedliche Schreiben, was uns eine Automatisierung nur sehr begrenzt ermöglicht. In den überwiegenden Fällen müssen die Daten individuell ermittelt werden. Die Bearbeitung der entsprechenden Anfragen ist für uns mit erheblichem internen Aufwand verbunden. Aus diesem Grund sehen wir uns leider gezwungen, die uns dadurch entstandenen Mehrkosten direkt an die eigentlichen Verursacher weiterzugeben. Wir verzichten bewusst darauf, diese zusätzlichen Kosten in unsere Preisgestaltung einzubeziehen – nur so können wir Ihnen auch weiterhin unsere Fahrzeuge zu attraktiven Preisen anbieten. Die Höhe der Aufwandspauschale ist unabhängig von der Höhe des Bußgeldes.


IST DAS BUSSGELD IN DER AUFWANDSPAUSCHALE ENTHALTEN ODER MUSS ICH ES EXTRA ZAHLEN

Bitte zahlen Sie das Bußgeld direkt an die Behörde, wenn diese Sie kontaktiert hat.
Eine Zahlung durch uns an die Behörde erfolgt nicht.


KANN ICH DIE AUFWANDSPAUSCHALE UMGEHEN, WENN ICH IHNEN DIE ORDNUNGSWIDRIGKEIT SCHON IM VORFELD MELDE?

Gern nehmen wir Ihre Informationen entgegen. Jedoch mindert dies nicht den Aufwand, welchen wir mit der Bearbeitung der Behördenanfrage haben. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Aufwandspauschale dennoch berechnet wird.


ICH HABE DIE ORDNUNGSWIDRIGKEIT NICHT BEGANGEN/DAS FAHRZEUG WAR NIE AM TATORT. AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN?

Bitte legen Sie Einspruch bei der zuständigen Behörde ein. Wird Ihrem Widerspruch stattgegeben, werden wir unsere Aufwandspauschale stornieren.


BUSSGELDER IM AUSLAND

Bitte informieren Sie sich vor der Einreise ins Ausland über die länderspezifischen Verkehrsordnungen und die damit verbundene rechtzeitige Bezahlung von Maut- und Straßenbenutzungsgebühren. Diese sind nicht Vertragsbestandteil und vom Mieter zu zahlen. Sollte es nicht möglich sein Ihre Daten an die zuständigen Behörden zu senden, bezahlen wir das Bußgeld und berechnen es Ihnen weiter.

WAS BEINHALTET DIE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG (CDW)?

Wenn Sie bei Abschluss des Mietvertrags die Haftungsbeschränkung vereinbart haben, reduzieren Sie bei Schadenfällen die Haftung und die Schadenersatzansprüche aus Unfallereignissen auf die festgelegte Selbstbeteiligung. Bitte lesen Sie dazu die Informationen auf der Homepage zur jeweiligen Fahrzeuggruppe unter dem Punkt CDW/Haftungsbeschränkung/SB, auf Ihrem Mietvertrag sowie in unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen.


WIE GEHE ICH IN EINEM SCHADENFALL VOR?

Bitte nehmen Sie innerhalb unserer Öffnungszeiten unbedingt Kontakt zu der Station auf. Sollte es sich nicht um einen bloßen Eigenschaden handeln, sondern sind auch Dritte an dem Schadenfall beteiligt, dann bitten wir um zusätzliche Benachrichtigung unserer 24/7 Hotline. Bitte lesen Sie zum Vorgehen bei Schadenfällen die Informationen auf Ihrem Mietvertrag sowie in unseren Allgemeinen Vertragsbedingungen. Wir bitten Sie, uns im Zuge des Ausfüllens unseres Schadenberichts alle Informationen über den genauen Hergang und alle Daten der Beteiligten mitzuteilen. Nur so ist es uns möglich, eine korrekte und zügige Regulierung vorzunehmen.


WARUM MUSS ICH DIE POLIZEI IN SCHADENFÄLLEN HINZUZIEHEN?

Die Polizei ist grundsätzlich nach einem Schadenereignis im Rahmen Ihrer vertraglichen Aufklärungspflicht zu informieren. Sie kann alle notwendigen Informationen und Adressdaten aufnehmen und ggf. Verstöße eines Verkehrsteilnehmers dokumentieren.